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Gemeinde Baltmannsweiler
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Weitere Informationen
Kontakt
Rathaus Baltmannsweiler Marktplatz 1 73666 Baltmannsweiler Fon: 07153/9427-0 Fax: 07153/9427-40 E-Mail
Rathaus Hohengehren Hauptstraße 51 73666 Baltmannsweiler Fon: 07153/920151 E-Mail
Öffnungszeiten
Rathaus Baltmannsweiler Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Rathaus Hohengehren Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwochnachmittag 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Bankverbindung
Kreissparkasse Esslingen Kto.Nr. 956 226 BLZ 611 500 20 IBAN: DE 56 6115 0020 0000 9562 26 BIC: ESSLDE 66XXX
Volkbsbank Esslingen Kto.Nr. 420 360 000 BLZ 611 901 10 IBAN: DE 35 6119 0110 0420 3600 00 BIC: GENODES1ESS

Steuern & Gebühren
Beiträge
- Wasserversorgungsbeitrag
je m² Nutzungsfläche 1,87 EUR zuzüglich 7 % MwSt
- Abwasserbeitrag
1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,29 EUR 2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes 1,42 EUR
Gebühren
- Wasserzins
je Kubikmeter gemessener Wassermenge zzgl. 7% Mehrwertsteuer 2,03 EUR (ab 01.01.2013, ALT: 1,87 EUR)
- Abwassergebühr
Schmutzwassergebühr (je Kubikmeter gemessene Schmutzwassermenge): 2010: 1,98 EUR 2011: 2,29 EUR 2012: 2,36 EUR 2013: 2,30 EUR Niederschlagswassergebühr (je Quadratmeter überbaute oder versiegelte Flächen): 2010: 0,32 EUR 2011: 0,37 EUR 2012: 0,39 EUR 2013: 0,41 EUR
- Friedhofsgebühren
(auszugsweise; Gebühr ab 01.06.2010) Überlassung eines Reihengrabes: 1.860,00 EUR Überlassung eines Urnenreihengrabes: 850,00 EUR Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes: 300,00 EUR Überlassung eines Wahlgrabes: 2.860,00 EUR Urnenwahlgrab je Einzelfläche: 1.180,00 EUR Die Kosten für die Bestattung und der Platten zwischen den einzelnen Gräbern werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten erhoben.
- Kindergartengebühren
Gebühren ab dem 01.09.2013 1 Kind unter 18 Jahre: 94,00 EUR 2 Kinder unter 18 Jahre: 72,00 EUR 3 Kinder unter 18 Jahre: 48,00 EUR 4 Kinder unter 18 Jahre: 16,00 EUR
Die Gebühren für die Betreuung von Kleinkindern (unter 3 Jahren), die Gebühren für das erweiterte Betreuungsangebot (z. B. bereits ab 7 Uhr morgens) sowie alle anderen Betreuungsgebühren finden Sie hier: Gebühren für die Betreuung von Kleinkindern sowie das erweiterte Betreuungsangebot (PDF)
- Gebühren Waldkindergarten
110 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 89 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 65 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 39 € für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren
- Marktgebühren
40,00 EUR pro Jahr je angefangenem laufenden Meter des zugewiesenen Standplatzes
Steuern
- Grundsteuer A
300 v. H.
- Grundsteuer B
320 v. H.
- Gewerbesteuer
350 v. H.
- Vergnügungssteuer
Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung 80,00 EUR - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 60,00 EUR Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung 50,00 EUR - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 35,00 EUR
- Hundesteuer ab 01.01.2011 (Sätze bis 31.12.2010)
je Hund: 108,00 EUR (96,00 EUR) ab dem zweiten Hund je Hund: 216,00 EUR (192,00 EUR) Kampfhund: 696,00 EUR (600,00 EUR) ab dem zweiten Kampfhund je Hund: 1.392,00 EUR (900,00 EUR) Zwingersteuer: 324,00 EUR (288,00 EUR)
Urheberrecht und Kontaktdaten
© 2013 Gemeinde Baltmannsweiler - Marktplatz 1 - 73666 Baltmannsweiler - Fon: 07153/9427-0 - Fax: 07153/9427-44 - cm city media GmbH
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