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Rathaus Baltmannsweiler
Marktplatz 1
73666 Baltmannsweiler
Fon: 07153/9427-0
Fax: 07153/9427-40
E-Mail

Rathaus Hohengehren
Hauptstraße 51
73666 Baltmannsweiler
Fon: 07153/920151
E-Mail

Öffnungszeiten

Rathaus Baltmannsweiler
Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Rathaus Hohengehren
Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwochnachmittag
16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Bankverbindung

Kreissparkasse Esslingen
Kto.Nr. 956 226
BLZ 611 500 20
IBAN: DE 56 6115 0020 0000 9562 26
BIC: ESSLDE 66XXX

Volkbsbank Esslingen
Kto.Nr. 420 360 000
BLZ 611 901 10
IBAN: DE 35 6119 0110 0420 3600 00
BIC: GENODES1ESS

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Steuern & Gebühren

Beiträge

Rathaus Baltmannsweiler
  • Wasserversorgungsbeitrag
    je m² Nutzungsfläche
    1,87 EUR zuzüglich 7 % MwSt
  • Abwasserbeitrag     
    1. für den öffentlichen Abwasserkanal
    4,29 EUR
    2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes
    1,42 EUR

Gebühren

  • Wasserzins
    je Kubikmeter gemessener Wassermenge zzgl. 7% Mehrwertsteuer
    2,03 EUR (ab 01.01.2013, ALT: 1,87 EUR)
  • Abwassergebühr
    Schmutzwassergebühr (je Kubikmeter gemessene Schmutzwassermenge):
    2010: 1,98 EUR
    2011: 2,29 EUR
    2012: 2,36 EUR
    2013: 2,30 EUR
    Niederschlagswassergebühr (je Quadratmeter überbaute oder versiegelte Flächen):
    2010: 0,32 EUR
    2011: 0,37 EUR
    2012: 0,39 EUR
    2013: 0,41 EUR
  • Friedhofsgebühren
    (auszugsweise; Gebühr ab 01.06.2010)
    Überlassung eines Reihengrabes: 1.860,00 EUR
    Überlassung eines Urnenreihengrabes: 850,00 EUR
    Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes: 300,00 EUR
    Überlassung eines Wahlgrabes: 2.860,00 EUR
    Urnenwahlgrab je Einzelfläche: 1.180,00 EUR
    Die Kosten für die Bestattung und der Platten zwischen den einzelnen Gräbern werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten erhoben.
  • Kindergartengebühren
    Gebühren ab dem 01.09.2013
    1 Kind unter 18 Jahre: 94,00 EUR
    2 Kinder unter 18 Jahre: 72,00 EUR
    3 Kinder unter 18 Jahre: 48,00 EUR
    4 Kinder unter 18 Jahre: 16,00 EUR

    Die Gebühren für die Betreuung von Kleinkindern (unter 3 Jahren), die Gebühren für das erweiterte Betreuungsangebot (z. B. bereits ab 7 Uhr morgens) sowie alle anderen Betreuungsgebühren finden Sie hier:
    Gebühren für die Betreuung von Kleinkindern sowie das erweiterte Betreuungsangebot (PDF)
  • Gebühren Waldkindergarten
    110 € für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren
    89 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
    65 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren
    39 € für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren
  • Marktgebühren
    40,00 EUR pro Jahr
    je angefangenem laufenden Meter des zugewiesenen Standplatzes

Steuern

  • Grundsteuer A
    300 v. H.
  • Grundsteuer B
    320 v. H.
  • Gewerbesteuer
    350 v. H.
  • Vergnügungssteuer
    Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung
    80,00 EUR
    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort
    60,00 EUR
    Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung
    50,00 EUR
    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort
    35,00 EUR
  • Hundesteuer ab 01.01.2011 (Sätze bis 31.12.2010)
    je Hund: 108,00 EUR (96,00 EUR)
    ab dem zweiten Hund je Hund: 216,00 EUR (192,00 EUR)
    Kampfhund:  696,00 EUR (600,00 EUR)
    ab dem zweiten Kampfhund je Hund: 1.392,00 EUR (900,00 EUR)
    Zwingersteuer: 324,00 EUR (288,00 EUR)

Urheberrecht und Kontaktdaten

© 2013 Gemeinde Baltmannsweiler - Marktplatz 1 - 73666 Baltmannsweiler - Fon: 07153/9427-0 - Fax: 07153/9427-44 - cm city media GmbH