Wappen und Schriftzug Baltmannsweiler

Darstellungsänderung

Darstellung verkleinern | zurück | Darstellung vergrößern

Volltextsuche

Häufig verwendete Links

Hier lässt es sich leben

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Baltmannsweiler
Marktplatz 1
73666 Baltmannsweiler
Fon: 07153/9427-0
Fax: 07153/9427-40
E-Mail

Rathaus Hohengehren
Hauptstraße 51
73666 Baltmannsweiler
Fon: 07153/920151
E-Mail

Immobilien-Links

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:
0 Startseite | Bürger | Wohnbauplätze | Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Bauplatzpreise in Baltmannsweiler

Bebauungsplan der Turmstraße

Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Baltmannsweiler die unten angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches zum Stichtag 31.12.2008 ermittelt:

1. Wohnbauflächen:
1.1 baureifes Land in durchschnittlichen Lagen,
      erschlossen: 
      320,00 EUR/qm

1.2 baureifes Land entlang den Ortsdurchfahrten,
      (Kreis- und Landesstraßen) erschlossen:
      290,00 EUR/qm

1.3 baureifes Land unerschlossen: keine Richtwerte
1.4 Rohbauland: keine Richtwerte
1.5 Bauerwartungsland: keine Richtwerte

2. Gewerbeflächen:
2.1 baureifes Land erschlossen: 130,00 EUR/qm
2.2 baureifes Land unerschlossen: keine Richtwerte

3. Landwirtschaftliche Flächen:
3.1  Wiesengrundstücke: 0,80 €/qm
3.2 Ackerflächen: 2,15 €/qm

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden hier für baureifes Land abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwerten nicht abgeleitet werden.

Urheberrecht und Kontaktdaten

© 2012 Gemeinde Baltmannsweiler - Marktplatz 1 - 73666 Baltmannsweiler - Fon: 07153/9427-0 - Fax: 07153/9427-44 - komm.on.line GmbH