![]() ![]() BodenrichtwerteBauplatzpreise in Baltmannsweiler![]() Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Baltmannsweiler die unten angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches zum Stichtag 31.12.2008 ermittelt: 1. Wohnbauflächen: 1.2 baureifes Land entlang den Ortsdurchfahrten, 1.3 baureifes Land unerschlossen: keine Richtwerte 2. Gewerbeflächen: Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwerten nicht abgeleitet werden.
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