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Gesplittete Abwassergebühr

Abwasser

Die Gemeinde Baltmannsweiler muss die getrennte Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 einführen, da der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof den Frischwassermaßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr im Urteil vom 11.03.2010 beanstandet hat. Mit der neuen Abwasserberechnung entspricht die Gemeinde Baltmannsweiler den Anforderungen der Rechtsprechung. Durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr wird keine neue Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem zusätzlichen und neuen Maßstab verteilt. Für die Erhebung der getrennten Abwassergebühr werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt nach dem Aufwand für die

• Schmutzwasserbeseitigung und für die
• Niederschlagswasserbeseitigung.

Das hat zur Folge, dass es künftig eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr geben wird. Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt. Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen bebauten Flächen und die befestig-ten Bodenflächen der Grundstücke maßgebend. Zur öffentlichen Abwasserbeseitigung zählen auch offene und geschlossene Gräben, sofern sie von der Gemeinde Baltmannsweiler zur öffentlichen Abwasserbeseitigung genutzt werden.

Die Gemeinde Baltmannsweiler hat zum Zwecke der Ermittlung der Flächen der einzelnen Grundstücke eine Befliegung vornehmen lassen. Aus den Befliegungsdaten ergeben sich die überbaute Flächen (Dachflächen) sowie die befestigten Bodenflächen der einzelnen Grundstücke. Auf Basis dieser Daten werden jedem Gebührenschuldner Selbstauskunftsunterlagen zur Ermittlung der gebührenrelevanten Versiegelungsflächen seines Grundstücks zur Verfügung gestellt. Bedeutsam ist zunächst die Überprüfung der Richtigkeit der ermittelten Flächen sowie deren etwaige Ergänzung oder Berichtigung. Hernach ist die Angabe der an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen versiegelten Grundstücksflächen und ihrer Beläge (z.B. Pflaster, Rasengittersteine) vorzunehmen. Die Selbstauskunftsunterlagen bestehen aus:

• Anschreiben (1-fach, 2 Seiten)
• Lageplan mit Kennzeichnung der überbauten und befestigten Bodenflächen des Grundstückes (2-fach, mindestens 1 Seite)
• Berechnungsbogen mit Angabe der einzelnen überbauten / befestigten Bodenflächen in m² (gerundet) und der Abfrage, ob von den einzelnen Flächen Niederschlagswasser der Kanalisation zugeführt wird. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, mitzuteilen, mit welchen der im Einzelnen angegebenen Beläge (s. dazu Berechnungsbogen) die einzelnen Flächen versehen sind bzw. ob eine Regenwassernutzungsanlage oder Retentionsanlage nachgeschaltet ist (2-fach, mindestens 1 Seite)
• Ausfüllhilfe (1-fach, 1 Seite).

Die einzelnen Flächenbeläge sind aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 16.11.2010, abhängig vom Grad ihrer Wasserdurchlässigkeit, mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren versehen worden. Die gewählte Differenzierung orientiert sich an einem aktuellen Satzungsvorschlag des Gemeindetages Baden-Württemberg.

Die Bürger sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der erbetenen Auskünfte nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Abgabenordnung verpflichtet. Unterbleibt diese Mitwirkung, wird daran im Wege des Einzelanschreibens nochmals erinnert. Unterbleibt die Auskunft auch danach, erfolgt eine Schätzung auf Basis der durch die Befliegung ermittelten überbauten Flächen und der befestigten Bodenflächen mit der Annahme vollständiger Einleitung.

Die Bürger werden rechtzeitig über den Fortgang des Projekts unterrichtet. Auch mit einer umfangreichen Informationsbroschüre, die auch auf der Homepage der Gemeinde Baltmannsweiler für Sie einsehbar ist. Die Hintergründe und die Durchführung des Selbstauskunftsverfahrens im Einzelnen u.v.m. werden  im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am

27.09.2011 um 19 Uhr im Kulturzentrum Baltmannsweiler

zu der Sie hiermit herzlich eingeladen werden, erörtert.

Weiter haben Sie dann in einem speziell eingerichteten Bürgerinformationsbüro, das vom 04.10.2011 bis 10.10.2011 für Sie geöffnet ist, die Möglichkeit, Ihre jeweiligen und speziellen Fragen kundigen Mitarbeitern der Gemeinde Baltmannsweiler und des beauftragten Dienstleiters zu stellen.
Die genauen Öffnungszeiten dieses Bürgerinformationsbüro finden Sie in der Rubrik Kontakt. Ebenfalls dort finden Sie die Kontaktdaten der Mitarbeiter/innen, an die Sie sich bei Fragen selbstverständlich gerne wenden können.

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