Baltmannsweiler

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Verunreinigung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen und landwirtschaftlicher Flächen durch Hundekot

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Klagen ein über die „Hinterlassenschaften“ von Hunden auf Gehwegen, Spielplätzen, Gärten und Vorgärten sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Abgesehen davon, dass die Grundstücke einen mehr als unansehnlichen Anblick bieten, entsteht auch ein erhebliches Ärgernis für die Grundstückseigentümer oder Nutzer solcher Flächen.
Besonders ärgerlich ist dies in der Nähe oder gar auf öffentlichen Grünflächen, auf denen Kinder spielen.
Aber auch entlang landwirtschaftlich genutzter Grundstücke sollten Hundehalter beachten, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke erheblich beeinträchtigt wird.
Hundekot kann Futter, das auf landwirtschaftlichen Flächen gewonnen wird, erheblich verunreinigen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir auf § 12 der örtlichen polizeilichen Umweltschutzverordnung hinweisen, wonach der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Gärten oder Vorgärten verrichtet.  Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Kommt der Verantwortliche dieser Pflicht nicht nach, handelt er ordnungswidrig und kann mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass an verschiedenen Wegen in beiden Ortsteilen Behälter für Hundekotbeutel angebracht sind und zudem Hundekotbeutel auch kostenlos auf dem Rathaus abgegeben werden.

Es ist zudem geplant, zusammen mit den nächsten Hundesteuerbescheiden eine Umfrage bei den Hundehaltern zu machen, mit dem Ziel, herauszufinden, an welchen Stellen im Ortsgebiet weitere Behälter für Hundekotbeutel sinnvoll sind.
Bitte machen Sie als verantwortlicher Hundehalter von den Möglichkeiten Gebrauch, die Hinterlassenschaften Ihres Tieres schadlos zu beseitigen und sorgen Sie so dafür, dass ein positives Miteinander von Grundstücksbesitzern, Nutzern von öffentlichen Grünanlagen und Hundehaltern stattfinden kann.
Verantwortungsbewusste Hundehalter sollten auch Hundehalter, die sich nicht an diese Verhaltensregeln halten, auf die Einhaltung ihrer Pflichten hinweisen, da diese durch ihr Unterlassen dem Ansehen aller Hundehalter insgesamt schaden.

Ihre Gemeindeverwaltung