Hauptmenü
- Unsere Gemeinde
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
- Wirtschaft & Bauen
Überlassung eines Reihengrabes | 2.400,00 EUR |
Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes | 650,00 EUR |
Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabs | 1.150,00 EUR |
Überlassung eines Rasenreihengrabes | 3.000,00 EUR |
Überlassung eines Wahlgrabes - Einzelgrabfläche | 3.000,00 EUR |
Urnengrab je Einzelgrabfläche | 1.400,00 EUR |
1 Kind unter 18 Jahre | 119,00 EUR (117,00 EUR) |
2 Kinder unter 18 Jahre | 92,00 EUR (90,00 EUR) |
3 Kinder unter 18 Jahre | 61,00 EUR (60,00 EUR) |
4 Kinder unter 18 Jahre: 20,00 EUR | 20,00 EUR (20,00 EUR) |
Gebühren für die Betreuung von Kleinkindern sowie das erweiterte Betreuungsangebot ab 01.09.2020
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung | 80,00 EUR |
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort | 60,00 EUR |
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung | 50,00 EUR |
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort | 35,00 EUR |
je Hund | 108,00 EUR |
ab dem zweiten Hund | 216,00 EUR |
Kampfhund | 696,00 EUR |
ab dem zweiten Kampfhund | 1.392,00 EUR |
Zwingersteuer | 324,00 EUR |