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Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern.
vom Mai 2020
öffentliche Bekanntmachung
Hinweis für Vereine, Kirchen und andere Organisationen
wichtige Information!
Widerspruchsmöglichkeit
Wichtige Hinweise!
schriftliche Einwilligung nötig