Baltmannsweiler

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Anzeigenpflicht für getrennte Abwassergebühren

Auf Grund eines für alle Gemeinden in Baden-Württemberg bindenden Gerichtsurteils aus dem Jahr 2010 erhebt die Gemeinde, rückwirkend seit dem 01.01.2011, getrennte Gebühren für Schmutz- und Regenwasserbeseitigung (= getrennte Abwassergebühr).

Was muss ich veranlassen, wenn ich Grundstücksflächen an die öffentliche Abwasserbeseitigung erstmalig anschließe?
Grundsätzlich gilt nach § 46 (1) der Abwassersatzung der Gemeinde, dass innerhalb eines Monats nach dem Anschluss des Grundstücks an die Abwasserbeseitigung vom Eigentümer die Lage und Größe der versiegelten Flächen in prüffähiger Form der Gemeinde mitzuteilen sind. Falls keine Mitteilung erfolgt, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde notfalls geschätzt.

Was muss ich veranlassen, wenn sich etwas an meinen befestigten und versiegelten Grundstücksflächen ändert?
Ändert sich die Größe der überbauten und befestigten Grundstücksflächen oder der Versiegelungsgrad, so ist die Änderung ebenfalls innerhalb eines Monats der Gemeinde mitzuteilen.
Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:100 mit Eintrag der Flurstücknummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angaben der unten aufgeführten Versiegelungsarten zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt Ihnen hierzu außerdem Anzeigevordrucke zur Verfügung.

Versiegelungsarten
Vollständig versiegelte Flächen - Faktor 1,0
z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Pflaster, Fliesen und sonstige wasserundurchlässige Befestigungen mit Fugenverguss

Stark versiegelte Flächen - Faktor 0,7
z.B. Pflaster, Fliesen, Verbundsteine und sonstige wasserundurchlässige Befestigungen ohne Fugenverguss

Wenig versiegelte Flächen - Faktor 0,4
z.B. Kies, Schotter, Schotterrassen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer

Wie berechnen sich die Abwassergebühren?
Schmutzwassergebühr:
auf Grundlage des Trinkwasserverbrauchs (je m³ - nach dem geeichten Wasserzähler)

Niederschlagsgebühr:
auf Basis der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen befestigten und überbauten Flächen (je m²)

Wie hoch sind die Abwassergebühren?
Schmutzwasser (seit 01.01.2018): 2,24 € m³
Niederschlagswassergebühr (seit 01.01.2018): 0,24 € m²

Ansprechpartnerin in der Gemeinde Baltmannsweiler
Marion Roos (Steueramt)
Tel: 07153 9427-33, Fax: 07153 9427-40

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