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Stiftung "Stifter für Baltmannsweiler und Hohengehren"
Mit der Gründungsversammlung am 12. Oktober 2012 im Kulturzentrum Baltmannsweiler wurde die Stiftung "Stifter für Baltmannsweiler und Hohengehren" zum Leben erweckt.
Im Folgenden finden Sie die Präambel, das Stiftungsgeschäft und die aktuell gültige Satzung der gegründeten Stiftung "Stifter für Baltmannsweiler und Hohengehren".
Präambel
Die Stiftung bewahrt dauerhaft die Ideen der Stifter zum Wohle der Bürgerschaft heute und in der Zukunft.
Vermögen von heute gestaltet Zukunft für unsere Kinder und Kindeskinder.
Die Gemeinde Baltmannsweiler errichtet eine Stiftung für Stifter zur Förderung verschiedenster Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in unserer Gemeinde. Die Stiftung "Stifter für Baltmannsweiler und Hohengehren" ist eine Stiftung, die den Stifterwillen in den Mittelpunkt rückt und diesem damit mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Insoweit bietet die Baltmannsweiler Stiftung Menschen in Baltmannsweiler Orientierung, Beratung und Begleitung an. Stifter sollen ihre Vision eines Engagements für die Menschen in Baltmannsweiler in einer eigenen Stiftung oder in einem Stifterfonds verwirklichen können.
Stifter bereichern unsere Gesellschaft. In Deutschland werden jedes Jahr Tausende von Stiftungen neu gegründet. Das macht unser Gemeinwesen solidarischer und menschlicher. Ein Stifter möchte selber die Initiative ergreifen, selber öffentliches Leben aktiv und eigenverantwortlich gestalten, sich für Andere einsetzen. Geben ist edler als nehmen. Wer einen gemeinnützigen Zweck unterstützt macht nicht nur andere sondern auch sich selber reich. Stifter hinterlassen durch ihr Handeln sichtbare und bleibende Spuren, die Gutes bewirken.
Stifter setzen ihre eigene Vision in zukünftiges Handeln um. Stifter trennen sich bewusst von einem Teil ihrer Vermögenswerte. Stifter geben jedoch nicht, was sie haben. Stifter geben, was sie sind. Stifter erwarten Wertschätzung, sie definieren den Schatz in ihrer Stiftung als Wert. In diesem Sinne sind auch diejenigen Stifter, die sich als Ehrenamtliche mit ihrer Zeitgabe engagieren. Ehrenamtlich Tätige sind Zeitstifter.
Stifter gestalten, sie helfen anderen zu helfen und bereichern sich dabei selber. Sie fördern eine lebenswerte Zukunft für heutige und zukünftige Generationen. Stifter sind deshalb vorausschauend und mutig. Ihre Vision erhält in ihrer Stiftung ein Gesicht, den Ausdruck ihrer Gestaltungskraft. Die eigene Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit sind ihr Antrieb.
Stifter sind innerlich frei und setzen nicht auf die vermeintliche Sicherheit durch Geld und Besitz. Sie vertrauen dem Leben und Wissen um das Wesentliche im Leben. Es ist das, was sich nicht kaufen lässt: Vertrauen, Liebe, Gemeinschaft, Zuneigung. Denn wir können aus diesem Leben nichts mitnehmen - aber wir können zu Lebzeiten ein Engagement beginnen, das auch in weiter Zukunft fortwirkt.
Stiften kann jeder, dem die ideellen und finanziellen Möglichkeiten dafür zur Verfügung stehen. Nicht Millionenbeträge sind Grundlage einer Stiftung sondern der Wille von Menschen, einen Traum Wirklichkeit werden zu lassen. Wer stiftet, sorgt für das Weiterleben seiner Idee und seines Namens. Dazu erklärt er seinen Willen, eine Stiftung zu gründen oder zuzustiften und sichert dieser eigenen oder der bevorzugten Stiftung ein bestimmtes Vermögen zu, das nur zu dem von ihm bestimmten Zweck genutzt werden darf. Das Stiftungsvermögen darf und kann von niemandem angetastet werden. Es bleibt durch sorgsame Anlage in seinem Wert erhalten und trägt Zinsen. Stifter können eine eigene Stiftung errichten, einen Stifterfonds schaffen oder ein Stifterdarlehen gewähren bzw. für "ihren" Stifterfonds weitere Zustifter werben.
Die Satzung der Stiftung "Stifter für Baltmannsweiler und Hohengehren" regelt detailliert, wie das stifterische Engagement initiiert, individuell formuliert, begonnen und gelebt werden kann.
Das Gründungskapital stammt aus dem Nachlass von Alois Gessner, einem Bürger der Gemeinde Baltmannsweiler. Mit seiner testamentarischen Verfügung zugunsten der zu gründenden Baltmannsweiler Stiftung in Höhe von 210.000 Euro hat er einen entscheidenden Impuls gegeben zu einer künftigen Stifterorientierung unserer Gemeinde.
Die Stiftungsbegründer sind sich gewiss:
Die Stiftung wird ihre positiven Wirkungen entfalten, wenn künftig Stifter in Baltmannsweiler und Hohengehren wirken. Ein Anker unserer Freiheit ist die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Stifter schaffen eine lebendige Wertekultur, sie gestalten diese Werte, aus denen heraus unsere Gesellschaft lebt. Daher unterstützt und fördert die Gemeinde Baltmannsweiler nachhaltig diese Stifterbewegung.
Stiftungsgeschäft
Die Gemeinde Baltmannsweiler errichtet durch Beschluss des Gemeinderats vom 13. Dezember 2011 die Stiftung "Stifter für Baltmannsweiler und Hohengehren" als Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Gemeinde Baltmannsweiler - nachfolgend Rechtsträger genannt. Die Gemeinde Baltmannsweiler wird hiermit als Rechtsträger und Treuhänderin der Baltmannsweiler Stiftung eingesetzt.
Mit Zustimmung des Kuratoriums der Baltmannsweiler Stiftung kann die Gemeinde Baltmannsweiler die treuhänderische Verwaltung dieser Stiftung in eine eigene dafür errichtete Körperschaft als neuen Rechtsträger für Stiftungen überführen.
Zweck der Baltmannsweiler Stiftung ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie örtlicher Initiativen, Aktionen und Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur, Natur/Umwelt, Heimatkunde und Sport.
Die Stiftung kann darüber hinaus in jeweils eigenen entsprechenden Projekten mit anderen gemeinnützigen bzw. mildtätigen Stiftungen, Körperschaften und Hilfeverbünden in der Gemeinde fördern. Die Baltmannsweiler Stiftung fördert Zustiftungen in ihr Stiftungsvermögen sowie die Gründung persönlicher Stifterfonds, die Bezug nehmen auf die Zielsetzung dieser Stiftung und deren Aufgabenerfüllung. Das derzeitige Stiftungsvermögen besteht aus dem von Herrn Alois Gessner testamentarisch verfügten Nachlass zugunsten der Gemeinde Baltmannsweiler und der zu gründenden Baltmannsweiler Stiftung.
Mit dieser Übereignung ist die Auflage verbunden, das Stiftungsvermögen zu erhalten und die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks entsprechend der beigefügten Satzung, wie vom Gemeinderat am 13. Dezember 2011 beschlossen, zu verwenden. Die Verwaltung der Stiftung richtet sich ebenfalls nach dieser Satzung.
Übernahmeerklärung:
Die Gemeinde Baltmannsweiler übernimmt hiermit, gegründet auf den Beschluss des Gemeinderats vom 13. Dezember 2011, die Rechtsträgerschaft und die treuhänderische Verwaltung dieser Stiftung.
Baltmannsweiler, den 12. Oktober 2012
Aktuelles:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2021 folgende Satzung beschlossen: