Baltmannsweiler

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Bodenrichtwert & gemeinsamer Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen

Seit dem 01.07.2021 ist die Gemeinde Baltmannsweiler Mitglied des
Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen.

Eine Aufgabe des Zweckverbandes ist unter anderem die Ermittlung der aktuellen Bodenrichtwerte.

Diese wurden zum 01.01.2023 ermittelt:

Bodenrichtwerte für WohnbauflächeBaltmannsweiler                                           590,- €/m²
Bodenrichtwerte für WohnbauflächenHohengehren560,- €/m²
Bodenrichtwerte für                               Gewerbeflächen                                             140,- €/m²
Bodenrichtwerte für den                      Außenbereich (Acker)                                    2,90 €/m²   
Bodenrichtwerte für den Außenbereich (Grünland)     1,20 €/m²
Bodenrichtwerte für den Außenbereich (Forst-/Waldflächen) 0,50 €/m²

Hier finden Sie die gesamten Bodenrichtwertkarten für

Aktueller Grundstücksmarktbericht für die Gemeinde Baltmannsweiler

Bei den Grundstücksmarktberichten ist die Gemeinde Baltmannsweiler dem Bereich Kirchheim zugeordnet.

  • Der aktuelle Grundstücksmarktbericht für den Bereich „Kirchheim“ kann hier abgerufen werden:

    ► Grundstücksmarktbericht: Gemeinsamer Gutachterausschuss Esslingen (gutachterausschuss-lkes.de) 

Die für die Steuererklärung maßgebenden Bodenrichtwerte zum 01.01.2022:

Bodenrichtwerte für WohnbauflächeBaltmannsweiler                                           600,- €/m²
Bodenrichtwerte für WohnbauflächenHohengehren560,- €/m²
Bodenrichtwerte für                               Gewerbeflächen                                             140,- €/m²
Bodenrichtwerte für den                      Außenbereich (Acker)                                    2,90 €/m²   
Bodenrichtwerte für den Außenbereich (Grünland)     1,20 €/m²
Bodenrichtwerte für den Außenbereich (Forst-/Waldflächen) 0,50 €/m²

Infos zu Bodenrichtwerten, Bodenrichtwertkarten & Kontaktdaten

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden hier für baureifes Land abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, sowie bauliche oder sonstige Anlagen werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.

  • Ansprechpartner für die Gemeinde Baltmannsweiler rund um die Fragen des Gutachterwesens sind: