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Seit dem 01.07.2021 ist die Gemeinde Baltmannsweiler Mitglied des
Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen.
Eine Aufgabe des Zweckverbandes ist unter anderem die Ermittlung der aktuellen Bodenrichtwerte.
Diese wurden zum 01.01.2023 ermittelt:
Bodenrichtwerte für Wohnbaufläche | Baltmannsweiler | 590,- €/m² |
Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen | Hohengehren | 560,- €/m² |
Bodenrichtwerte für | Gewerbeflächen | 140,- €/m² |
Bodenrichtwerte für den | Außenbereich (Acker) | 2,90 €/m² |
Bodenrichtwerte für den | Außenbereich (Grünland) | 1,20 €/m² |
Bodenrichtwerte für den | Außenbereich (Forst-/Waldflächen) | 0,50 €/m² |
Hier finden Sie die gesamten Bodenrichtwertkarten für
Bei den Grundstücksmarktberichten ist die Gemeinde Baltmannsweiler dem Bereich Kirchheim zugeordnet.
► Grundstücksmarktbericht: Gemeinsamer Gutachterausschuss Esslingen (gutachterausschuss-lkes.de)
Bodenrichtwerte für Wohnbaufläche | Baltmannsweiler | 600,- €/m² |
Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen | Hohengehren | 560,- €/m² |
Bodenrichtwerte für | Gewerbeflächen | 140,- €/m² |
Bodenrichtwerte für den | Außenbereich (Acker) | 2,90 €/m² |
Bodenrichtwerte für den | Außenbereich (Grünland) | 1,20 €/m² |
Bodenrichtwerte für den | Außenbereich (Forst-/Waldflächen) | 0,50 €/m² |
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden hier für baureifes Land abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, sowie bauliche oder sonstige Anlagen werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.