Baltmannsweiler

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Steuern & Gebühren

Beiträge

  • Wasserversorgungsbeitrag
    je m² Nutzungsfläche
    3,32 EUR zuzüglich 7% MwSt 
  • Abwasserbeitrag     
    1. für den öffentlichen Abwasserkanal
    6,30 EUR 
    2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes
    2,33 EUR 

Gebühren

  • Wasserzins ab 01.01.2023
    je Kubikmeter gemessener Wassermenge zzgl. 7% Mehrwertsteuer:
    2,53 EUR 
     
  • Abwassergebühr ab 01.01.2023
    Schmutzwassergebühr (je Kubikmeter gemessene Abwasserwassermenge):
    2,92 EUR 
    Niederschlagswassergebühr (je Quadratmeter überbaute oder versiegelte Flächen):
    0,29 EUR 
     
  • Gebühren nach der Entsorgunssatzung ab 01.01.2023
    bei Kleinkläranlagen je Kubikmeter Schlamm:
    56,25 EUR 
    bei geschlossenen Gruben je Kubikmeter Abwasser:
    4,50 EUR
     
  • Friedhofsgebühren
    (auszugsweise; Gebühr ab 01.07.2020)
    Überlassung eines Reihengrabes2.400,00 EUR
    Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes650,00 EUR
    Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabs1.150,00 EUR
    Überlassung eines Rasenreihengrabes3.000,00 EUR
    Überlassung eines Wahlgrabes - Einzelgrabfläche3.000,00 EUR
    Urnengrab je Einzelgrabfläche1.400,00 EUR
    Die Kosten für die Bestattung und der Platten zwischen den einzelnen Gräbern werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten erhoben.
     
  • Betreuungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen
    Gebühren ab dem 01.09.2022 (bisherige Gebühr)
 Betreuung 30 Stunden/WocheBetreuung 35 Stunden/Woche
1 Kind unter 18 Jahre127,00 EUR
(122,00 EUR)
148,00 EUR
(142,50 EUR)
2 Kinder unter 18 Jahre99,00 EUR
(95,00 EUR)
115,50 EUR
(111,00 Eur)
3 Kinder unter 18 Jahre66,00 EUR
(63,00 EUR)
77,00 EUR
(73,50 EUR)
4 Kinder unter 18 Jahre22,00 EUR
(21,00 EUR)
25,50 EUR
(24,50 EUR)

Informationen zur Grundsteuerreform

Ab dem 1. Juli 2022 kann die Steuererklärung bequem über ELSTER abgegeben werden.

Eine Abgabe in Papierform, auf Erklärungsvordrucken, ist nur in begründeten Ausnahmefällen (sog. „Härtefallregelung“) möglich, die Vordrucke hierfür erhält man nur bei den Finanzämtern. Für die Steuererklärung müssen nur wenige Angaben gemacht werden:

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss
  • die Grundstücksfläche
  • der Bodenrichtwert und
  • ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken (zur Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 40 Abs. 3 LGrStG)

Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 30.06.2022
im Landkreises Esslingen ermittelt. Diese können Sie

Steuern

  • Grundsteuer A
    350 v. H.
  • Grundsteuer B
    370 v. H.
  • Gewerbesteuer
    370 v. H.
     
  • Vergnügungssteuer

    Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i
    oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung
    80,00 EUR
    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort60,00 EUR

    Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i
    oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung
    50,00 EUR
    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort35,00 EUR
  • Hundesteuer ab 01.01.2023
    je Hund   120,00 EUR
    ab dem zweiten Hund   240,00 EUR
    Kampfhund   840,00 EUR
    ab dem zweiten Kampfhund1.680,00 EUR
    Zwingersteuer360,00 EUR

Flyer für Hundehalter - Informationen der Gemeindeverwaltung für Hundehalter (pdf-Datei zum Download)

Wichtiges und interessantes Dokument: "Der kleine Knigge für Hundehalter" (pdf-Datei zum Download)