Baltmannsweiler

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Steuern & Gebühren

Beiträge

  • Wasserversorgungsbeitrag
    je m² Nutzungsfläche
    3,32 EUR zuzüglich 7% MwSt 
  • Abwasserbeitrag     
    1. für den öffentlichen Abwasserkanal
    6,30 EUR 
    2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes
    2,33 EUR  

Gebühren

  • Wasserzins ab 01.01.2024
    je Kubikmeter gemessener Wassermenge zzgl. 7% Mehrwertsteuer:
    2,60 EUR 
     
  • Abwassergebühr ab 01.01.2024
    Schmutzwassergebühr (je Kubikmeter gemessene Abwasserwassermenge):
    3,60 EUR 
    Niederschlagswassergebühr (je Quadratmeter überbaute oder versiegelte Flächen):
    0,52 EUR 
     
  • Gebühren nach der Entsorgunssatzung ab 01.01.2024
    bei Kleinkläranlagen je Kubikmeter Schlamm:
    129,50 EUR 
    bei geschlossenen Gruben je Kubikmeter Abwasser:
    10,36 EUR 
     
  • Friedhofsgebühren
    (auszugsweise; Gebühr ab 01.07.2020)
    Überlassung eines Reihengrabes2.400,00 EUR
    Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes650,00 EUR
    Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabs1.150,00 EUR
    Überlassung eines Rasenreihengrabes3.000,00 EUR
    Überlassung eines Wahlgrabes - Einzelgrabfläche3.000,00 EUR
    Urnengrab je Einzelgrabfläche1.400,00 EUR
    Die Kosten für die Bestattung und der Platten zwischen den einzelnen Gräbern werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten erhoben.
     
  • Marktgebühren
    40,00 EUR pro Jahr
    je angefangenem laufenden Meter des zugewiesenen Standplatzes

Informationen zur Grundsteuerreform

Seit dem 1. Juli 2022 kann die Steuererklärung bequem über ELSTER abgegeben werden.

Eine Abgabe in Papierform, auf Erklärungsvordrucken, ist nur in begründeten Ausnahmefällen (sog. „Härtefallregelung“) möglich, die Vordrucke hierfür erhält man nur bei den Finanzämtern. Für die Steuererklärung müssen nur wenige Angaben gemacht werden:

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss
  • die Grundstücksfläche
  • der Bodenrichtwert und
  • ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken (zur Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 40 Abs. 3 LGrStG)

Die für die Steuererklärung maßgebenden Bodenrichtwerte wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2022 im Landkreises Esslingen ermittelt.

Diese können Sie

  1. direkt über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, BORIS-BW abfragen, indem Sie den Button "Historische Richtwerte" aktivieren und das Jahr 2022 auswählen.
  2. auf der Homepage der Gemeinde unter  >>Leben & Wohnen | Bauen & Wohnen | Bodenrichtwerte << 
  3. auf der Homepage des >>Gemeinsamen Gutachterausschusses<< unter >>Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022<< aufrufen.

Steuern

  • Grundsteuer A
    350 v. H.
  • Grundsteuer B
    370 v. H.
  • Gewerbesteuer
    370 v. H.
     
  • Vergnügungssteuer

    Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i
    oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung
    80,00 EUR
    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort60,00 EUR

    Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i
    oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung
    50,00 EUR
    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort35,00 EUR
  • Hundesteuer ab 01.01.2023
    je Hund   120,00 EUR
    ab dem zweiten Hund   240,00 EUR
    Kampfhund   840,00 EUR
    ab dem zweiten Kampfhund1.680,00 EUR
    Zwingersteuer360,00 EUR

Flyer für Hundehalter - Informationen der Gemeindeverwaltung für Hundehalter (pdf-Datei zum Download)

Wichtiges und interessantes Dokument: "Der kleine Knigge für Hundehalter" (pdf-Datei zum Download)