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Überlassung eines Reihengrabes | 2.400,00 EUR |
Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes | 650,00 EUR |
Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabs | 1.150,00 EUR |
Überlassung eines Rasenreihengrabes | 3.000,00 EUR |
Überlassung eines Wahlgrabes - Einzelgrabfläche | 3.000,00 EUR |
Urnengrab je Einzelgrabfläche | 1.400,00 EUR |
Bei Fragen zur Grundsteuerreform stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung:
► Telefon: 07153 9427 - 33 | - 35 |- 26 | - 36 oder - 31 |
► Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch unter www.grundsteuer-bw.de
Seit dem 1. Juli 2022 kann die Steuererklärung bequem über ELSTER abgegeben werden.
Eine Abgabe in Papierform, auf Erklärungsvordrucken, ist nur in begründeten Ausnahmefällen (sog. „Härtefallregelung“) möglich, die Vordrucke hierfür erhält man nur bei den Finanzämtern. Für die Steuererklärung müssen nur wenige Angaben gemacht werden:
Die für die Steuererklärung maßgebenden Bodenrichtwerte wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2022 im Landkreises Esslingen ermittelt.
Diese können Sie
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung | 80,00 EUR |
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort | 60,00 EUR |
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung | 50,00 EUR |
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort | 35,00 EUR |
je Hund | 120,00 EUR |
ab dem zweiten Hund | 240,00 EUR |
Kampfhund | 840,00 EUR |
ab dem zweiten Kampfhund | 1.680,00 EUR |
Zwingersteuer | 360,00 EUR |
Wichtiges und interessantes Dokument: "Der kleine Knigge für Hundehalter" (pdf-Datei zum Download)