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Die Städte und Gemeinden des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage in enger Zusammenarbeit einen neuen gemeinsamen Mietspiegel erstellt.
Er basiert auf ca. 9.000 Datensätzen, die von Mai bis Juni 2024 bei zufällig ausgewählten Haushalten schriftlich erhoben wurden.
Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut aus Regensburg beauftragt.
Die Erstellung des Mietspiegels hat ein Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten, bestehend aus:
fachlich begleitet.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels als Kooperationsobjekt der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert.
Der neu erstellte gemeinsame Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB anerkannt.
► Er tritt am 1. Dezember 2024 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren in Kraft.