Baltmannsweiler

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Archiv

Anbringen von Hausnummern

In Notfällen kann es entscheidend für rasche Hilfe durch Arzt, Rettungsdienst oder Polizei sein, dass Hausnummern gut sichtbar angebracht sind.
Wir möchten an dieser Stelle auch auf die Vorschriften unserer örtlichen polizeilichen Umweltschutzverordnung hinweisen, die Regelungen über das Anbringen von Hausnummern enthält. Danach müssen Hausnummern von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückseingang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
Genauso wichtig wie das Anbringen der Hausnummern ist auch die Kennzeichnung von Briefkästen und Türklingeln.
Wir bitten daher alle Wohnungsinhaber, ihre Briefkästen und Türklingeln ordnungsgemäß mit dem Namen zu versehen. Durch die deutliche Kennzeichnung können auch hier in Notfällen wertvolle Sekunden oder gar Minuten gewonnen werden.

Ihre Gemeindeverwaltung