Baltmannsweiler

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Archiv

Räum- und Streuplan der Gemeinde

Räum- und Streuplan der Gemeinde

Der Räum- und Streuplan der Gemeinde regelt, welche Straßen im Ortsgebiet geräumt und gestreut werden.  
Generell sind die Gemeinden an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen verpflichtet ist, zu räumen und zu streuen.  
Als verkehrswichtig im Sinne der Rechtsprechung gelten grundsätzlich nur Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.  
Gefährlich ist eine Straßenstelle, wenn sie wegen ihres Zustandes die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahelegt, dass der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lässt.    
In Baltmannsweiler und Hohengehren sind diese Kriterien bei den Ortsdurchfahrten und Busstrecken erfüllt. Diese Straßen sind im Räum- und Streuplan deshalb unter Kategorie 1 geführt.  
Für alle anderen Strecken, die nicht der Kategorie 1 angehören, besteht keine Räum- und Streupflicht. Diese Strecken werden von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen, technischen und personellen Möglichkeiten ohne rechtliche Verpflichtung geräumt und gestreut. 
Im Einsatzplan der Gemeinde sind dies die Straßen der Kategorie 2 (Verbindungs- und Wohnsammelstraßen) und Kategorie 3 (größere Wohnstraßen mit Steigungen und Gefälle über 5%).  Danach ergeben sich folgende Streubereiche: 
 
Streubereich Baltmannsweiler:
 
Kategorie 1 (rot):
Ortsdurchfahrt (Buslinie Haupterschließungsachse = Kreisstraße, Winterdienst durch Straßenbauverwaltung)
 
Kategorie 2 (blau):
Bauhof, Silcherstraße bis Einmündung L 1150 dann zurück bis Zinkstraße, Zinkstraße - Goethestraße bis Turmstraße,
Goethestr. zurück bis Zinkstraße
Zinkstraße, Rilkestraße, Zinkstraße, Brunnenstraße bis Marktplatz
Veitenstraße bis Karlstraße, Blumenstraße, Karlstraße, Schönbuchstraße, Filderstraße, Eugenstraße,
Kirchstraße, Seestraße ( mit Feuerwehrmagazin)
Hermannstraße (Schulweg),
Parkplätze Friedhof, Rosenstraße, Marienstraße
Marktstraße, Kirchstraße, Kirchplatz, Ulrichstraße, Bergstraße, Staugasse – Haldenstraße
Parkstr. ohne Seitenverzweigungen
Wannenweg - Silcherstraße bis Bebelstraße,
Bebelstraße, Eichendorffstraße, Zufahrt Kläranlage
Zufahrt Kläranlage
 
Kategorie 3 (grün):
Hölderlinstraße, Mörikestraße, Hauffstraße, Bergstraße, Parkplätze Sportzentrum, Zufahrt Recyclinghof   
 
 
Streubereich Hohengehren:
 
Kategorie 1 (rot):
Parkhausstraße, Hauptstraße bis Kreisel Ringstraße, zurück bis Kreisel Parkhausstraße, Hauptstraße, Zollernstraße, Ringstraße, Hauptstraße
 
Kategorie 2 (blau):
Verbindungsweg von Baltmannsweiler östlich der L 1150 (Schulweg), Wasenstraße, Pfarrstraße, Kürze Gasse, Vogelsangstraße, Escherländer, Wilhelmstraße bis Kreisel Wilhelmstraße, zurück Escherländer Kürstraße, Parkplatz Friedhof, Frühlingsstraße bis Feuerwehr, Friedrich-Greiner-Straße, Schulstraße und Schwurwaldstraße (Schulweg)
 
Kategorie 3 (grün):
Neuffenweg, Teckweg, Staufenweg, Stuifenweg, Rechbergweg, Rainweg, Thomashardter Weg, Holderstein, Erwin-Mauzstr.
Zufahrt Steinenbacherhof – Zufahrt Tannhof 
 
 
Abhängig von der Wettersituation gibt es auch Unterschiede darin, wie der Winterdienst durchgeführt wird:
 
Stufe 1, Schneefall, kein Glatteis:
 
Straßen der Kategorie 1 und 2: Schneeräumen und Streuen. 
Straßen der Kategorie 3: Schneeräumen ohne Streuen. 
Strecken in der Kategorie 1 sind zuerst zu räumen und zu streuen, bei andauerndem Schneefall auch wiederholt. Erst dann sind die Strecken der Kategorie 2 zu räumen und zu streuen und danach die Straßen der Kategorie 3 zu räumen.   
 
Stufe 2, Glatteis:
 
Bei Glatteis werden alle Straßen der Kategorien 1 - 3 in der entsprechenden Reihenfolge gestreut. 
 
Stufe 3, besondere Wetterlagen:
 
In den Nebenstraßen, die keiner der 3 Straßenkategorien angehören, kann bei einer Schneelage von mindesten 10 cm, wenn auf Grund der aktuellen Wetterprognosen mit weiteren Schneefällen zu rechnen ist, die Räumung dieser Straßen angeordnet werden. 
Bei Eisregen kann auch die Streuung dieser Straßen angeordnet werden.