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Beseitigung von Verunreinigungen auf Feld- und Waldwegen

Im Herbst finden auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken Arbeiten statt, bei denen es sich nicht vermeiden lässt, dass die angrenzenden Feldwege verschmutzt werden.
Aus diesem Grunde weisen wir darauf hin, dass Verunreinigungen von Feld- und Waldwegen von den Verursachern ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen sind.
Neben dieser im Straßengesetz verankerten Pflicht, muss es auch schon aus Gründen der Haftung im Interesse der Verursacher selbst liegen, die Verschmutzungen zu beseitigen. Wie leicht kann es infolge solcher Verschmutzungen zu Schäden an anderen Fahrzeugen, oder gar zu Personenschäden kommen kann.
Wir fordern deshalb alle Nutzer von landwirtschaftlichen Grundstücken auf, Verschmutzungen der Feldwege nach Möglichkeit zu vermeiden. Dort wo es zu Verschmutzungen kommt, sollten diese unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten beseitigt werden.

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