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Hecken und Sträucher an öffentlichen Straßen und Gehwegen - Pflicht zum Zurückschneiden

In letzter Zeit stellen wir wieder vermehrt fest, dass nach dem starken Schub, den die Vegetation im Frühjahr gemacht hat, verschiedene Gehwege durch überhängende Zweige von Bäumen und Sträuchern, sowie durch überwachsende Hecken nicht mehr oder nur noch schwer begehbar sind.
Dies beeinträchtigt die Sicherheit des Fußgängerverkehrs!
In engen Wegbereichen können zudem Feuerwehrzufahrten oder Zufahrten für Rettungsfahrzeuge beeinträchtigt werden.
Oft kommt es auch vor, dass Verkehrsschilder eingewachsen und dann nicht mehr lesbar sind.
Wir weisen die Grundstückseigentümer darauf hin, dass private Hecken und Sträucher an öffentlichen Straßen und Gehwegen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind. Dabei muss der Luftraum über Fahrbahnen bis 4,5 m, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,5 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
Bitte kontrollieren Sie ihre Bepflanzung und schneiden Sie ihre Pflanzen erforderlichenfalls zurück. Sie verbessern damit die Verkehrssicherheit und vermeiden auch mögliche eigene Haftungsrisiken.

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