Baltmannsweiler

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Baltmannsweiler Aktuell

Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen

  • Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt.
  • Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.
  • Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz).
  • Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich.
  • Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten.
  • Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.