Baltmannsweiler

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Gesplittete Abwassergebühr

Für die Erhebung der getrennten Abwassergebühr werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt nach dem Aufwand für die

  •  Schmutzwasserbeseitigung und für die
  •  Niederschlagswasserbeseitigung

Das hat zur Folge, dass es eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr gibt. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt. Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen bebauten Flächen und die befestigten Bodenflächen der Grundstücke maßgebend. Zur öffentlichen Abwasserbeseitigung zählen auch offene und geschlossene Gräben, sofern sie von der Gemeinde Baltmannsweiler zur öffentlichen Abwasserbeseitigung genutzt werden.

Die Gemeinde Baltmannsweiler hat zum Zwecke der Ermittlung der Flächen der einzelnen Grundstücke im Jahr 2011 eine Befliegung vornehmen lassen. Aus den Befliegungsdaten ergaben sich die überbauten Flächen (Dachflächen) sowie die befestigten Bodenflächen der einzelnen Grundstücke. Auf Basis dieser Daten wurden jedem Gebührenschuldner Selbstauskunftsunterlagen zur Ermittlung der gebührenrelevanten Versiegelungsflächen seines Grundstücks zur Verfügung gestellt und nach deren Rücklauf die entsprechenden Berechnungen vorgenommen. Die Bürger sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der erbetenen Auskünfte nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Abgabenordnung verpflichtet.

Die einzelnen Flächenbeläge wurden aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 16.11.2010, abhängig vom Grad ihrer Wasserdurchlässigkeit, mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren versehen. Die gewählte Differenzierung orientierte sich an einem aktuellen Satzungsvorschlag des Gemeindetages Baden-Württemberg.