Baltmannsweiler

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Reinigungspflicht der Gehwege

Die viel gerühmte schwäbische Kehrwoche hat ihren Niederschlag auch in der örtlichen Satzung zur Reinigung der Gehwege gefunden. Diese Satzung regelt nicht nur das Räumen der Gehwege bei Schnee und Eis, sondern auch die Reinigung der Gehwege das Jahr über.
Dort heißt es: Die Reinigung der Gehwege erstreckt sich auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen geschüttet werden.
Helfen Sie bitte mit, unseren Ort sauber zu halten und daneben aber auch Schäden an den öffentlichen Straßen zu vermeiden.

Ihre Gemeindeverwaltung