Baltmannsweiler

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk oder Mandatsträger gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Verlangen Presse, Rundfunk oder Mandatsträger Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Bürgermeisteramt Baltmannsweiler, Bürgerbüro eingelegt werden.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Bereits früher abgegebene Meldungen behalten ihre Gültigkeit.

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