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Im Herbst finden auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken Arbeiten statt, bei denen es sich nicht vermeiden lässt, dass die angrenzenden Feldwege verschmutzt werden.
Neben dieser im Straßengesetz verankerten Pflicht muss es auch schon aus Gründen der Haftung im Interesse der Verursacher selbst liegen, die Verschmutzungen zu beseitigen. Kommt es aufgrund solcher Verschmutzungen zu Unfällen, entstehen auch zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen den Verantwortlichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung