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Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden
Nach dem Naturschutzgesetz kann jeder die freie Landschaft zur Erholung betreten. Die Landwirte bestellen jedoch aktuell ihre Felder und nutzen ihre Wiesen. Demnach gilt ein Betretungsverbot für:
Gegenseitige Rücksichtnahme aller bei Begegnungen auf Wegen
Kinder, Radfahrer, Reiter, Jogger, Spaziergänger oder andere Personen, die einen Hund führen, sind in der schönen Landschaft rund um Baltmannsweiler und Hohengehren unterwegs. Rufen Sie Ihren Hund zurück, leinen Sie ihn an oder halten Sie ihn fest, wenn Ihnen Personen begegnen. Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, Ihren Hund im Blick zu haben und auf ihn einzuwirken, auch mit Rücksicht auf Wild, das im Wald und auf den Feldern unterwegs ist. Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.
Bitte klingeln Sie rechtzeitig, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, um andere Personen auf Sie aufmerksam zu machen. Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht aufeinander.
Mitführen von Hunden auf Spielplätzen verboten
Die Spielplätze bieten viele Möglichkeiten für gemeinsames Spielen und Begegnungen. Allerdings ist auf den öffentlichen Spielplätzen das Mitführen von Hunden nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind nur Blindenhunde, Therapiehunde oder Polizeihunde.
Durch diese Hinweise möchten wir das gegenseitige Verständnis und das Miteinander stärken, mit dem Ziel, dass alle Ihre Ausflüge genießen können.
Ihre Gemeindeverwaltung