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Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 10.02.2021 und der erneuten Änderung der Corona-Verordnung mit Wirkung vom 22.02.2021, wird die Rückkehr der Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab Montag, 22.02. ermöglicht. Diese Regelungen sind Grundlage für die Betreuung in den Einrichtungen unserer Gemeinde. Demnach können ab 22. Februar wieder alle Kinder „ihre“ Einrichtung besuchen.
Nach wie vor hat der Schutz der Gesundheit oberste Priorität, wodurch für die Betreuung in den Tageseinrichtungen folgendes gilt:
Darüber hinaus sind spezifische Vorgaben der einzelnen Einrichtungen (wie zum Beispiel zur Bring- und Holsituation) zu beachten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nach wie vor ein aktives Infektionsgeschehen haben. Es wird deshalb darum gebeten sorgsam abzuwägen, ob Sie die Betreuung Ihrer Kinder durch die Einrichtungen in Anspruch nehmen wollen. Sollten Sie das Angebot nicht nutzen wollen, bitten wir Sie, sich mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung zu setzen.
Ab dem 01.03.2021 werden dann auch wieder die üblichen Elternbeiträge fällig. Mit Schreiben vom 29.01.2021 haben wir Sie über die Aussetzung der Elternbeiträge für den Monat Februar in den Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft informiert. Über den endgültigen Verzicht (Erlass) auf die Gebühren für die Zeit der Schließung wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit beraten und beschließen.
Bei Fragen stehen die Kindertageseinrichtungen
Kinderhaus Arche Noah, info(@)kinderhaus-archenoah.de; Tel. 41726
Kindergarten Kunterbunt, kunterbunt-baltmannsweiler(@)t-online.de; Tel. 42607
Kindergarten Rasselbande, rasselbande-hohengehren(@)t-online.de; Tel. 49532
Evang. Kinderhaus Spatzennest; Kiga.Hohengehren.Spatzennest(@)elkw.de; Tel. 41474
Waldkindergarten Schurwaldspatzen e.V., info(@)schurwaldspatzen.de; Tel. 998246
oder die Gemeindeverwaltung Baltmannsweiler, s.bauer(@)baltmannsweiler.de; Tel. 942722 zur Verfügung.