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Bodenrichtwert & gemeinsamer Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen

Seit dem 01.07.2021 ist die Gemeinde Baltmannsweiler Mitglied des
Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen.

Eine Aufgabe des Zweckverbandes ist unter anderem die Ermittlung der aktuellen Bodenrichtwerte.

Diese wurden zum 01.01.2025 ermittelt:

Bodenrichtwerte für Wohnbaufläche

Baltmannsweiler

560,- €/m²

Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen

Hohengehren

530,- €/m²

Bodenrichtwerte für

Gewerbeflächen

140,- €/m²

Bodenrichtwerte für den

Außenbereich (Acker)

2,90 €/m²

Bodenrichtwerte für den

Außenbereich (Grünland)

1,20 €/m²

Bodenrichtwerte für den

Außenbereich (Forst-/Waldflächen)

0,50 €/m²

Hier finden Sie die gesamten Bodenrichtwertkarten für

Aktueller Grundstücksmarktbericht für die Gemeinde Baltmannsweiler

Bei den Grundstücksmarktberichten ist die Gemeinde Baltmannsweiler dem Bereich Kirchheim zugeordnet.

Der aktuelle Grundstücksmarktbericht für den Bereich „Kirchheim“ kann hier abgerufen werden:

Grundstücksmarktbericht: Gemeinsamer Gutachterausschuss Esslingen (gutachterausschuss-lkes.de)

Die für die Steuererklärung maßgebenden Bodenrichtwerte zum 01.01.2022:

Bodenrichtwerte für Wohnbaufläche

Baltmannsweiler

600,- €/m²

Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen

Hohengehren

560,- €/m²

Bodenrichtwerte für

Gewerbeflächen

140,- €/m²

Bodenrichtwerte für den

Außenbereich (Acker)

2,90 €/m²

Bodenrichtwerte für den

Außenbereich (Grünland)

1,20 €/m²

Bodenrichtwerte für den

Außenbereich (Forst-/Waldflächen)

0,50 €/m²

Infos zu Bodenrichtwerten, Bodenrichtwertkarten & Kontaktdaten

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden hier für baureifes Land abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, sowie bauliche oder sonstige Anlagen werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.