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Steuern & Gebühren

Gebühren

  • Wasserzins ab 01.01.2024
    je Kubikmeter gemessener Wassermenge zzgl. 7% Mehrwertsteuer:
    2,60 EUR
  • Abwassergebühr ab 01.01.2024
    Schmutzwassergebühr (je Kubikmeter gemessene Abwasserwassermenge):
    3,60 EUR
    Niederschlagswassergebühr (je Quadratmeter überbaute oder versiegelte Flächen):
    0,52 EUR
  • Gebühren nach der Entsorgunssatzung ab 01.01.2024
    bei Kleinkläranlagen je Kubikmeter Schlamm:
    129,50 EUR
    bei geschlossenen Gruben je Kubikmeter Abwasser:
    10,36 EUR
  • Friedhofsgebühren
    (auszugsweise; Gebühr ab 01.07.2020)

    Überlassung eines Reihengrabes

    2.400,00 EUR

    Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes

    650,00 EUR

    Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabs

    1.150,00 EUR

    Überlassung eines Rasenreihengrabes

    3.000,00 EUR

    Überlassung eines Wahlgrabes - Einzelgrabfläche

    3.000,00 EUR

    Urnengrab je Einzelgrabfläche

    1.400,00 EUR

    Die Kosten für die Bestattung und der Platten zwischen den einzelnen Gräbern werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten erhoben.

  • Marktgebühren
    40,00 EUR pro Jahr
    je angefangenem laufenden Meter des zugewiesenen Standplatzes

Informationen zur Grundsteuerreform

Der Gemeinderat der Gemeinde Baltmannsweiler beschloss am 19.11.2024 den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 01.01.2025 auf 175% festzusetzen.

Mit einem Klick auf das Bild öffnen Sie die Präsentation "Grundsteuerreform 2025" vom 26.11.2024, die wichtige Infos und Erklärungen für Sie bereithält.

Grundsteuerreform 2025

Bei Fragen zur Grundsteuerreform stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung:

per Email:

Telefon: 07153 9427 - 33 | - 35 |- 26 | - 36 oder - 31

► Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch unter www.grundsteuer-bw.de

Informationen zur Grundsteuerreform

Seit dem 1. Juli 2022 kann die Steuererklärung bequem über ELSTER abgegeben werden.

Eine Abgabe in Papierform, auf Erklärungsvordrucken, ist nur in begründeten Ausnahmefällen (sog. „Härtefallregelung“) möglich, die Vordrucke hierfür erhält man nur bei den Finanzämtern. Für die Steuererklärung müssen nur wenige Angaben gemacht werden:

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss
  • die Grundstücksfläche
  • der Bodenrichtwert und
  • ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken (zur Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 40 Abs. 3 LGrStG)

Die für die Steuererklärung maßgebenden Bodenrichtwerte wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2022 im Landkreises Esslingen ermittelt.

Diese können Sie

  1. direkt über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, BORIS-BW abfragen, indem Sie den Button "Historische Richtwerte" aktivieren und das Jahr 2022 auswählen.
  2. auf der Homepage der Gemeinde unter>>Leben & Wohnen | Bauen & Wohnen | Bodenrichtwerte <<
  3. auf der Homepage des >>Gemeinsamen Gutachterausschusses<< unter >>Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022<< aufrufen.

Steuern

  • Grundsteuer A
    350 v. H.
  • Grundsteuer B
    370 v. H.
  • Gewerbesteuer
    370 v. H.
  • Vergnügungssteuer

    Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit

    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i
    oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung

    80,00 EUR

    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort

    60,00 EUR


    Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit

    - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i
    oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung

    50,00 EUR

    - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort

    35,00 EUR

  • Hundesteuer ab 01.01.2023

    je Hund

    120,00 EUR

    ab dem zweiten Hund

    240,00 EUR

    Kampfhund

    840,00 EUR

    ab dem zweiten Kampfhund

    1.680,00 EUR

    Zwingersteuer

    360,00 EUR

Flyer für Hundehalter - Informationen der Gemeindeverwaltung für Hundehalter (pdf-Datei zum Download)

Wichtiges und interessantes Dokument: "Der kleine Knigge für Hundehalter" (pdf-Datei zum Download)